AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Ladengeschäftes

Allgemeines

1.1. Uhren und Schmuck sowie Reparaturen des Verkäufers. Abweichende Vereinbarungen und Geschäftsbedingungen sind nur verbindlich, wenn sie vom Verkäufer schriftlich bestätigt sind.

Preise

2.1. Wir sind berechtigt, in Handelsgeschäften und Geschäften mit juristischen Personen des öffentlichen- rechtlichen Sondervermögens die jeweils am Tag der Lieferung gültigen Preise zu berechnen bzw. eine Nachberechnung vorzunehmen, wenn unsere Lieferanten entsprechend höhere Preise in Rechnung stellen. Bei Geschäften mit Nichtkaufleuten gilt dies ebenfalls, wenn die Lieferung später als vier Monate nach Vertragsschluss erfolgen soll oder aus Verschulden des Bestellers erst vier Monate nach Vertragsschluss erfolgt. Erhöht sich der Preis unverhältnismäßig steht dem Verkäufer ein Rücktrittsrecht zu. Bei Sonderanfertigungen sind wir berechtigt, eine angemessene Anzahlung vom Kunden entgegenzunehmen, es sei denn, der Verkäufer ist durch Pfand- oder Zurückbehaltungsrechte anderweitig ausreichend gesichert.

Leistung, Verzug und Unmöglichkeit

3.1. Leistungstermine und Fristen, die verbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben. Leistungsfristen beginnen mit Vertragsabschluss. Zu zahlende Kreditkosten, mindestens aber 3 % über dem jeweiligen gültigen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, jeweils zuzüglich Mehrwertsteuer, sind zu berechnen. Der Käufer hat das Recht, einen geringen Schaden nachzuweisen.
3.2. Arbeitskampf oder unvorhersehbare außergewöhnliche Ereignisse wie hoheitliche Maßnahmen, Verkehrstörungen usw. befreien den Verkäufer für die Dauer ihrer Auswirkungen oder im Falle der Unmöglichkeit voll von der Lieferpflicht.

Zahlungen, Zahlungsverzug, Rechnung

4.1. Der Kaufpreis ist sofort bei Empfang der Ware ohne Abzug zahlbar.
4.2. Rechnungsregulierung durch Schecks oder Wechsel erfolgt zahlungshalber und Bedarf der Zustimmung des Verkäufers. Diskont Wechselspesen und Kosten trägt der Käufer.
4.3. Der Verkäufer, der Kaufmann im Sinne des HGB ist, ist berechtigt vom Käufer, der kein Kaufmann ist, vom Fälligkeitstag an, ab Verzug, Verzugszinsen in Höhe der von ihm Selbst zu tragenden Kosten zu berechnen.
4.4. Gegen die Ansprüche des Verkäufers kann der Käufer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Käufers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorgelegt wird; ein Zurückbehaltungsrecht kann der Käufer nur dann geltend machen, soweit es auf Anspruch aus dem Kaufvertrag beruht.

Eigentumsvorbehalt

5.1. Wir behalten uns das Eigentum an der von uns verkauften Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor.

Anfertigungen, Sonderanfertigungen

6.1. Bei Rücktritt vom Auftrag oder Kaufvertrag entsteht eine Bearbeitungs- und Stornierungsgebühr nach Aufwand, mindestens aber 15 % vom Kaufpreis.

Gewährleistung

7.1. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware unverzüglich nach Empfang auf Mängel zu untersuchen und diese Mängel anzuzeigen.
7.2. Innerhalb von sieben Wochentagen verpflichtet sich der Verkäufer, ungetragene und unbeschädigte Ware, im Umtausch in andere Ware oder im Umtausch in einen Gutschein vorzunehmen. Eine Barauszahlung des Kaufpreises ist unter Umständen möglich und unterliegt der Endscheidung des Verkäufers. Kann die Ware nach zweiter Nachbesserung nicht in Ordnung gebracht werden, ist Umtausch bzw. Kaufpreisrückerstattung möglich.
7.3. Für die von unserem Fachgeschäft verkaufte Handelsware gilt generell eine Gewährleistungsfrist von 2 Jahren, es sei denn, der Hersteller oder der Verkäufer gewähren eine Zusatzgarantie.
7.4. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Schäden, welche durch unsachgemäße Behandlung, Fremdeingriff, Überbeanspruchung, Bedienungsfehler, durch natürlichen Verschleiß und ähnliches verursacht wurden.
7.5. Für eine vertraglich vereinbarte Wasserdichtigkeit gilt die DIN 8310.

Haftung

8.1. Schadenersatzansprüche jeglicher Art aus Verschuldungshaftung gegen uns, unsere gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen sind ausgeschlossen, wenn Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nicht vorliegen.
8.2. Der Käufer oder Auftraggeber ist verpflichtet, Schäden und Verluste, für die unter 7.1. genannte Person aufzukommen haben, dem Verkäufer oder Auftraggeber unverzüglich schriftlich anzuzeigen oder von diesem aufnehmen zu lassen.

Gerichtsstand

9.1. Gerichtsstand ist der Sitz des Verkäufers, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder seinen Wohnsitz oder Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Anklageerhebung nicht bekannt ist. Es gilt deutsches Recht.